Der Corona-Ausbruch beim deutschen Fleischkonzern Tönnies, brachte das Thema Werkvertrag und auch Zeitarbeit auf die Tagesordnung. Erneut wurde die Zeitarbeit und der Werkvertrag dabei in dieser landesweiten Berichterstattung und Poitisierung in einen Topf geworfen. Wir möchten ein klein wenig aufklären und wesentliche Unterschiede zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag aufzeigen.
In einem Werkvertrag verpflichtet sich z.B. ein Unternehmer zur „Herstellung eines Werks”, während der Auftraggeber des Werks sich zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet. „Herstellung eines Werks” kann z.B. folgendes beschreiben:
Bei einem Werkvertrag wird ein Unternehmen oder ein einzelner Selbständiger mit der Herstellung eines Werks beauftragt. Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Beauftragte zur Herstellung des zugesagten Werks zum mit dem Auftraggeber vereinbarten Preis (vgl. §§ 631 BGB ff). Bei einem solchen Auftrag handelt der Hersteller unternehmerisch selbständig. Das bedeutet, dass er selbst entscheidet, wie und mit welchen Arbeitsmitteln, von welchen Mitarbeitern und mit welchem Zeitaufwand der Auftrag erledigt wird. Der Hersteller übernimmt die vollständige Haftung für das Endergebnis. Dem Auftraggeber wird nur das Endergebnis in Rechnung gestellt, nicht die Arbeitskräfte oder Arbeitszeit.
Die Arbeitnehmerüberlassung zumeist Zeitarbeit oder auch als Leiharbeit bezeichnet – hat für einige noch immer einen Beigeschmack. Doch dies zu Unrecht, denn sie bringt viele Vorteilen mit sich.
Zeitarbeitnehmer sind fest bei einem Personaldienstleister (auch oft als Zeitarbeitunternehmen genannt) angestellt und profitieren von einem sicheren Einkommen, gesetzlichem Arbeitsschutz und Leistungen wie Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. in einsatzlosen Zeiten. Leiharbeitnehmer werden vom Personaldienstleister für zeitlich begrenzte Projekte an verschiedene Kundenunternehmen "verliehen" – daher der Name "Leiharbeit und/oder Zeitarbeit". Bei beidseitigem Interesse kommt es häufig zu einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis beim Kundenunternehmen.
Zeitarbeitnehmer haben im Gegensatz zu Werkvertragsarbeitern ähnliche Rechte wie die Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb. Sie dürfen z. B. nach 3 Monaten den Betriebsrat mitwählen, der sie in allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsplatz vertritt. Die Vergütung ist durch den Tarifvertrag geregelt, und nach 9 Monaten im gleichen Betrieb steht den Zeitarbeitnehmern die gleiche Bezahlung zu wie die der Stammbelegschaft (Equal Pay). Zeitarbeit bringt also letztlich mehr Vorteile mit sich als Arbeit, die im Rahmen eines Werkvertrags durchgeführt wird. Es gibt noch viel mehr positive Gründe die für die Zeitarbeit sprechen, gerne erläutern wir Ihnen dies in einem persönlichen Gespräch, egal ob Unternehmen, Mitarbeiter, Arbeitssuchende oder andere Interessierte.
Zeitarbeit |
Werkvertrag |
Die gesetzliche Grundlage ist das AÜG | Die gesetzliche Grundlage ist das BGB |
Die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz enthält auch spezifische Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, vor allem bezogen auf die Vergütung. | Der Werkvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es geht es allein um den Vertragsgegenstand des Werkes, Arbeitnehmerrechte werden nicht behandelt. |
Das Gehalt ist wie folgt geregelt! | |
Bei der Zeitarbeit finden auf fast 100% der Arbeitsverhältnisse Tarifverträge Anwendung. Darüber hinaus gelten für zwölf Branchen Tarifverträge über Branchenzuschläge, die eine Lohnangleichung an die Einsatzbranchen beinhalten. Dort, wo kein Branchenzuschlagstarifvertrag besteht, gilt ab dem 10. Monat Equal Pay, das bedeutet, dass Zeitarbeiter ab diesem Zeitpunkt genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft. | Die Werkunternehmer sind bei einer Tätigkeit in Deutschland an den gesetzlichen Mindestlohn, sowie etwaige entsenderechtliche Vorgaben, gebunden. Die Vergütung kann dauerhaft unterhalb des Vergütungsniveaus des Einsatzbetriebes liegen. |
Arbeitsschutz in der Zeitarbeit | Arbeitsschutz beim Werkvertrag |
In der Zeitarbeit ist sowohl das Einsatzunternehmen als auch das Zeitarbeitsunternehmen für den Arbeitsschutz zuständig. | Beim Werkvertrag ist der Werkunternehmer für den Arbeitsschutz zuständig, der mit bestimmten Gefahren im Einsatzbetrieb ggf. nicht so gut vertraut ist. |
Wie sieht es mit der zeitlichen Begrenzung der Projekte aus? | |
Für die Zeitarbeit gilt eine Höchsteinsatzdauer von 18 Monaten. Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. | Bei Werkverträgen gibt es keine Begrenzung der Einsatzzeiten. Werkverträge können dauerhaft eingesetzt werden. |
Gibt es Kontrollen und wer ist zuständig? | |
Die Bundesagentur für Arbeit und der Zoll achten bei den Zeitarbeitsunternehmen auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und kontrolliert wie etwa Gewährung von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt ein umfassender Bußgeldkatalog. | Der Zoll hat bei Werkverträgen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz das Recht zur Prüfung. |
Kernfunktionen des Unternehmens bei der Zeitarbeit | und im Werkvertrag |
Der Arbeitnehmer wird bei der Zeitarbeit vollständig in die Betriebsorganisation des Einsatzbetriebes eingegliedert. Vom Einsatzbetrieb empfängt er die fachlichen Weisungen. Der Einsatzbetrieb behält insofern die Aufgaben und Prozesse und führt sie weiterhin eigenverantwortlich aus. | Bei Werkverträgen bedeutet der Einsatz, dass der Werkunternehmer eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben übernimmt. Damit werden Aufgaben und Prozesse an den Werkunternehmer übergeben. Es entsteht ein “Betrieb im Betrieb”. Der Auftraggeber zieht sich aus diesem Bereich zurück und empfängt nur noch die Ergebnisse, den so genannten Werkerfolg. |
Uns ist es hoffentlich gelungen, in diesem Blogbeitrag für ein wenig mehr Klarheit zu sorgen und aufzuzeigen, welche Vorteile Zeitarbeit für Arbeitnehmer und auch Kundenbetriebe (Entleiher) haben. Unsere Experten sind auch persönlich Sie da. Frische Stellenangebote finden Sie hier. Impulse für die Besetzung Ihrer offenen Personalvakanzen finden Sie hier. Wir freuen uns auf Sie.